Befehl über die Hierarchie der Handelsbeauftragten
Der Handelsbeauftragten und Handelsoffizier sind für den äußeren Handel zuständig.
In sein Aufgabenfeld gehört die Kontaktierung und Abwicklung von Handel im Fern- wie Nahbereichs Handel.
Der Handelsoffizier ist befugt im Rahmen der zwei zu zehn Regel selbständig bindende Verträge mit den Handelspartnern zu schließen. Alle Verträge die darüber hinaus geschlossen werden sind durch den Regenten gegen zu zeichnen. Terminverträge dürfen für einmalige Abschlüsse durch den Handelsoffizier abgeschlossen werden. Turnusterminverträge bedürfen der Zustimmung durch den Regenten.
Bindende Verträge die über einen Zeitraum von zwölf Monden hinaus gehen bedürfen ebenso der Zustimmung durch den Regenten.
Der Handel ist nur mit Geschäftspartnern erlaubt dessen Geschäftsfähigkeit im gesetzlichen Rahmen verläuft. Hierfür hält er Verbindung zum Diplomatischen Offizier des Hauses.
Der Handelsoffizier darf nur mit Gütern Handeln, Handel mit Währungen sowie Menschenhandel ist ihm Ausdrücklich untersagt.
Dem Handelsoffizier ist es gestattet sich Fachhändler ein zu stellen, auch ein Verwalter des Kontors kann durch ihn Bestellt werden. Er führt die Entlohnung seiner Händler selbstständig.
Mornadae, Senneschall des Hauses.
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